Die Behandlungspflege
Viele Menschen benötigen Hilfe, ohne dass sie pflegebedürftig im Sinne
der Pflegeversicherung sind. Dies sind die so genannten
Behandlungspflegen, die vom Hausarzt verordnet werden müssen. Diese
Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, nicht von der
Pflegeversicherung.
Die ärztlich angeordnete Maßnahme wird als Behandlungspflege bezeichnet. Damit ist sie von der "Grundpflege" abgegrenzt, die Unterstützung, Hilfe oder Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens meint.
In den Bereich der Behandlungspflege fällt die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder auch beim An,- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Das muss in der Regel von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Leistungen der Behandlungspflege können bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Selbstverständlich kann man die Grund pflegerischen Leistungen auch mit der Behandlungspflege kombinieren. Z.B. die Hilfe bei der Grundpflege (Pflegesachleistung) und das Richten und Verabreichen der Medikamente (Krankenkassenleistung).
Anspruch darauf hat jeder, dessen Angehörige diese Versorgung nicht übernehmen können oder wollen.
Behandlungspflegen sind beispielsweise:
- Medikamentengabe, Richten und besorgen der Rezepte, Medikamente
- Kompressionsstrümpfe an und ausziehen
- Dekubitusbehandlung, Wundversorgung, Ulcusbehandlung
- Infusionsbehandlung
- Injektionen, wie zum Beispiel Insulin oder Heparin
- Einreibungen bei Hauterkrankungen, Gelenksentzündungen usw.-
- Stomabehandlung
- Versorgung von Portsystemen
- Krankenbeobachtungen wie Blutdruck und Blutzucker
- Katheterisieren der Harnblase
- Versorgung eines Katheters
- Einläufe
All diese Behandlungspflegen werden vom Ihrem Hausarzt angeordnet und müssen von Ihrer Krankenkasse vor Leistungserbringung genehmigt werden. Die Bürokratie übernehmen wir gerne für Sie.
Die erbrachten Leistungen werden direkt von uns durch Rechnungsstellung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Es entstehen für Sie keine finanziellen Belastungen ausser einer einmaligen Verordnungsgebühr von derzeit ca. 10 Euro je Verordnung. Erstverordnungen werden generell nur für 14 Tage genehmigt. Folgeverordnungen maximal 6 Monate.
Weitere Infos über die Kostenübernahme der Behandlungen finden Sie hier