Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall einer medizinisch lebensbedrohlichen Situation, in der man nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen freien Willen über die Behandlung zu äussern. Aus diesem Grunde nennt man dieses Dokument auch Patiententestament. Die Angst, als Pflegefall hilflos einer ungewollten Behandlung ausgesetzt zu sein, ist groß. Man stelle sich einen komatösen, beatmeten und zwangsernährten Patienten vor, der unter Umständen noch viele Jahre in diesem Zustand leben könnte.

Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Dort wird eine Patientenverfügung definiert als die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

 

Einige wichtige Punkte

  • Sie finden einige Vordrucke im Internet, kostenfrei oder gegen Gebühren. Günstiger und individueller ist jedoch eine Verfügung handschriftlich zu verfassen. Tipp: Nehmen Sie sich einige Formulare als Muster zur Hand.

  • Beziehen Sie sich auf konkrete Szenarien. Sie wissen über Ihren Gesundheitszustand am besten Bescheid. Beschreiben Sie, was Sie in welchem Fall keinesfalls wünschen.

  • Wie die konkrete Situation, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird, weiß niemand genau. Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.

  • Hierzu eignet sich eine Vorsorgevollmacht. Sie sollte mit der Patientenverfügung kombiniert sein. Ein Mensch Ihres Vertrauens wird sich dann um ungeklärte Fragen in Ihrem Sinne kümmern. Sprechen Sie mit dieser Person und lassen Sie diese dann auch unterschreiben.

  • Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, was sie alles nicht wollen (Beatmung, Dialyse, Transfusionen, Transplantationen von Organen etc.), sollten aber von voreiligen Verzichtserklärungen absehen.

  • Sie können auch bestimmen, was Sie alles wollen (Schmerztherapie, Palliative Pflege, Seelsorge, Organtransplantation etc.) Natürlich können Sie nichts durch Ihre Patientenverfügung erwirken, was ungesetzlich ist (z.B. Euthanasie).

  • Prüfen Sie Ihre Verfügung regelmässig, mindestens alle 3 Jahre auf Ihre Aktualität.

  • Sie brauchen die Patientenverfügung nicht bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen! Doch sollte Sie sicher und zugänglich sein für den Notfall. Sie können eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

  • Informieren Sie Ihren Hausarzt über das Dokument. Sinnvoll ist, ihm eine Kopie aus zu händigen.

 

Eine ausführliche Broschüre geben die Malteser  und das Bundesministerium dem Rat suchenden mit auf den Weg.

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