Antrag auf Pflege - Die Vorgehensweise der Antragstellung
Der Versicherte oder ein naher Angehöriger stellt einen schriftlichen Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Pflegekasse. Ein einfacher Brief oder auch ein Anruf genügt.
Sie bekommen dann Post von Ihrer Versicherung. Oft wird mit Informationsmaterial geantwortet, in dem viele allgemeine Fragen beantwortet werden.
Pflegepersonen sollten sich die Erklärungen zu ihrer Stellung in der Sozialversicherung genauer ansehen.
Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst MDK in Verbindung und vereinbart einen Termin, der nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung des Antragstellers stattfindet.
Ein Mitarbeiter des MDK – in der Regel eine Pflegefachkraft oder bei den privaten Kassen ein Arzt – prüft bei dem Termin, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vom Versicherten erreicht wird. Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sind dabei an die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" gebunden.
Das MDK Gutachten
Ihre Krankenversicherung, bzw. die Pflegekasse gibt den Auftrag für das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI an den MDK.
Der MDK wird dem Antragstellenden einen Termin mitteilen, an dem die Begutachtung in seinem Zuhause (in Ausnahmefällen auch in Krankenhäusern, Hospizen oder Reha-Einrichtungen ) stattfindet. Es ist sinnvoll sich auf den Besuch des MDK vorzubereiten, z.B. über Pflegetagebücher.
Die Mitarbeiter der MDK sind an die Begutachtungsrichtlinien gebunden. Das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über die Pflegestufe. Der Versicherte kann bei der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens anfordern.
Gegen den Entscheid kann man innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen und sich das Gutachten zu senden lassen.
Dies ist besonders sinnvoll, um die detaillierte
Positionen der Entscheidungsfindung und die Argumentation der Ablehnung nach zu voll ziehen und gegeben falls zu widersprechen. Es ist möglich, das der Gutachter wichtige
Dinge übersehen hat, die evtl. doch zu einer Einstufung geführt hätten.