Die Pflegestufen

Seit 01.07.96 erhalten Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht.

Zunächst einmal sollten Sie wissen, welche Pflegestufe bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen vorliegt. Erst dann können viele offene Fragen vollständig gelöst werden. Von der Pflegestufe hängt außerdem ab, wie viel Unterstützung Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe.

Das reicht von einmal wöchentlich Hilfe beim Baden bis zu sechs Mal tägliche Hilfe bei der Intimpflege nach der Ausscheidung.

Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen. Um einer Pflegestufe zugeordnet zu werden, müssen, neben anderen Kriterien, eine durchschnittliche Zeit an Hilfe pro Tag benötigen. Mit einmal wöchentlich Baden ist das nicht zu erreichen.

Zu Beginn des Pflegeeinsatzes wird eine Pflegevertrag mit dem Pflegedienst geschlossen. Unseren Pflegevertrag können Sie hier einsehen.

 


Kurzübersicht der Pflegestufen

Pflegestufe 1 -  erhebliche Pflegebedürftigkeit

  • 90 Min. Hilfebedarf pro Tag.
  • Täglicher Hilfebedarf

weitere Infos finden Sie hier

Pflegestufe 2 - schwer pflegebedürftig

  • Hilfebedarf von mind. 180, mindestens 120 min täglich müssen auf pflegerische Tätigkeiten fallen.
  • Die Hälfte der Hilfsbedürftigkeit muss in der Hauswirtschaftlichen Versorgung  dreimal täglich notwendig sein.

weitere Infos finden Sie hier

 

Pflegestufe 3 - schwerst pflegebedürftig

  • 240 Min. Pflegebedarf täglich,mindestens 240 min täglich müssen auf pflegerische Tätigkeiten fallen.
  • Pflegebedarf rund um die Uhr.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung mehrmals die Woche notwendig

 

weitere Infos finden Sie hier

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"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.

 

Die Pflegestufe wurde abgelehnt -Wie gehe ich vor

 

Die beantragte Pflegestufe wurde abgelehnt. Sie sind der Meinung, dass die Begutachtung nicht ihre Bedürftigkeit widerspiegelt? Sie hatten einfach einen "guten" Tag gehabt und nicht alle wichtigen Informationen zu Protokoll gegeben?

 Viele Angehörige sind überfordert mit den vielen Regeln, Fristen, Möglichkeiten eines jeden Mitglieds einer Pflegeversicherungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der MDK begutachtet ausschließlich, als eine unabhängige Institution. Das Ergebnis - Das Pflegegutachten - selbst wird dann von der Pflegekasse beurteilt. 

 

Das Pflegegutachten beinhaltet folgende Punkte:

  • Liegen die gegebenen Voraussetzungen für ein Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB VI vor? 
  • Welche Defizitorientierte Hilfebedürftigkeit wurde beim Begutachteten Patienten vor gefunden.
  • Liegt eine erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz vor ?
  • Wie viel Hilfe im Haushalt wird von einer Pflegeperson oder Haushaltshilfe benötigt ?

 

Folgende Punkte sollten Sie nun veranlassen

  • Legen Sie umgehend Widerspruch bei der Pflegekasse ein, per Einschreiben mit Rückschein.
  • Bitte senden Sie mir eine Abschrift des MDK-Gutachtens zu.
  • Die Begründung meines Widerspruchs reiche ich nach.
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, welches ihre individuellen Bedürfnisse wider spiegelt.

 

Haben Sie schon einen Pflegedienst ihres Vertrauens? Das sind die Experten im Umgang der Einstufungspraxis. Fragen Sie dort um Rat.

Auch wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.  

 

 

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