Die Grundpflege

Begutachtet wird der Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben. Grundlage ist die Beobachtung, inwieweit die Fähigkeit eingeschränkt ist, Verrichtungen ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Hilfebedarf liegt auch dann vor, wenn die Verrichtung zwar motorisch ausgeübt, deren Notwendigkeit aber nicht erkannt oder nicht in sinnvolles Handeln umgesetzt werden kann.

Grundsätze
  1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden sind.
  2. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann ein Leistungspaket gegebenenfalls auch mehr als einmal am Tag vereinbart werden.
Jeder Pflegedienst bietet sämtliche Leistungspakete zu den gleichen festgesetzten Tarifen an.

Hilfe kann in Form der Unterstützung, der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtung sowie der Beaufsichtigung und der Anleitung geschehen.

Die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen werden in vier Gruppen zusammengefasst:

1. Körperpflege
Waschen, Duschen Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung

2. Ernährung
Aufnahme der Nahrung, mundgerechte Zubereitung der Nahrung

3. Mobilität
Aufstehen, Zu Bett gehen, An-und Ausziehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

4. Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Putzen, Spülen, Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung, Beheizen der Wohnung


Vertragsrichtlinien

Nehmen Sie einen professionellen Pflegedienst in Anspruch, so liegt der Zusammenarbeit ein Pflegevertrag zugrunde. In diesem sind unter anderem die Zahlungsmodalitäten, die Kündigungsfristen, Verpflichtungen etc. aufgeführt.

Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, dies mit einem Kostenvoranschlag vor oder bei Pflegebeginn aus zu händigen.

Unseren Pflegevertrag finden Sie Pflegevertrag.
Die genaue Beschreibung der einzelnen Module ist ein verbindlicher Bestandteil des geschlossenen Rahmenvertrages unseres Pflegedienstes mit den gesetzlichen Krankenkassen.