Die Grundpflege
Grundsätze
- Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden sind.
- Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann ein Leistungspaket gegebenenfalls auch mehr als einmal am Tag vereinbart werden.
Hilfe kann in Form der Unterstützung, der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtung sowie der Beaufsichtigung und der Anleitung geschehen.
Die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen werden in vier Gruppen zusammengefasst:
1. Körperpflege
Waschen, Duschen Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
2. Ernährung
Aufnahme der Nahrung, mundgerechte Zubereitung der Nahrung
3. Mobilität
Aufstehen, Zu Bett gehen, An-und Ausziehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
4. Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Putzen, Spülen, Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung, Beheizen der Wohnung
Vertragsrichtlinien
Nehmen Sie einen professionellen Pflegedienst in Anspruch, so liegt der Zusammenarbeit ein Pflegevertrag zugrunde. In diesem sind unter anderem die Zahlungsmodalitäten, die Kündigungsfristen, Verpflichtungen etc. aufgeführt.
Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, dies mit einem Kostenvoranschlag vor oder bei Pflegebeginn aus zu händigen.
Unseren Pflegevertrag finden Sie Pflegevertrag.
Die genaue Beschreibung der einzelnen Module ist ein verbindlicher Bestandteil des geschlossenen Rahmenvertrages unseres Pflegedienstes mit den gesetzlichen Krankenkassen.