Meine Mission: ungenutzte Schätze bergen
Mein Aufgabenfeld ist weitläufig und immer wieder spannend. Im Zuge der Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI habe ich Kontakt zu vielen Pflegebedürftigen, die sich ihr Pflegegeld auszahlen lassen und die Pflege selbst organisieren.
Die Voraussetzung dafür ist einfach: Die Pflege muss gesichert sein. Ein ambulanter Pflegedienst bestätigt das in regelmäßigen, verpflichtenden Beratungseinsätzen (Hier ein Video dazu)
Und um es gleich vorwegzunehmen: In etwa 99,5 % der Fälle ist das auch so. Die Pflege funktioniert. Dann stellt sich für mich im Gespräch eine andere Frage: Was kann ich hier eigentlich noch Gutes tun?
Beratung über die finanziellen Möglichkeiten
Wenn die Versorgung stabil ist, lenke ich das Gespräch gerne auf einen Punkt, der häufig übersehen wird: die finanziellen Möglichkeiten rund um die Pflege. Viele Familien wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Oder sie ahnen es – aber die Begriffe wirken kompliziert: Paragrafen, Anträge, Fristen, Nachweise, Abtretungserklärungen.
Das schreckt viele erst einmal ab. Dabei geht es im Kern um etwas sehr Einfaches: Geld, das dafür gedacht ist, die Pflege zu Hause stabil zu halten.
Ich versuche das immer so zu erklären, wie früher Peter Lustig bei Löwenzahn: komplizierte Dinge einfach erklären. Ein Beispiel: Was bedeutet eigentlich „verhindert sein“? Wenn Sie im Kino sitzen, sind Sie verhindert. Wenn Sie einkaufen gehen, sind Sie verhindert. Wenn Sie im Thermalbad liegen auch. So einfach ist das.
Mit einem übersichtlichen Handout verstehen Angehörige meist schnell, welche Möglichkeiten es gibt. Und plötzlich wird klar: Da stehen teilweise mehrere tausend Euro pro Jahr zur Verfügung, um die Pflegesituation zu entlasten. Das muss man den Menschen doch erklären, finde ich.
Wer einen Angehörigen pflegt, weiß: Pflege ist keine kleine Aufgabe. Sie passiert jeden Tag, oft über Jahre. Viele Angehörige leisten dabei Unglaubliches. Sie organisieren Arzttermine, Medikamente, Haushalt, Gespräche mit Ärzten und Pflegekassen – und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig hinten an.
Genau für diese Situation hat der Gesetzgeber mehrere Unterstützungsleistungen geschaffen. Zwei davon werden besonders häufig übersehen: die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Beide verfolgen ein klares Ziel: pflegende Angehörige zu entlasten.
Die Idee der Verhinderungspflege ist einfach. Wenn die Hauptpflegeperson einmal verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, der zeitweise unterstützt, oder auch eine Person aus dem persönlichen Umfeld.
Seit der Reform im Jahr 2025 wurde diese Leistung deutlich verbessert. Aktuell stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden: stundenweise Unterstützung, einzelne Tage oder auch längere Vertretungszeiten.
Viele Familien nutzen diese Möglichkeit, wenn sie einmal ein Wochenende verreisen möchten oder einfach ein paar freie Stunden brauchen. Manchmal lohnt sich auch ein Blick ins eigene Umfeld: Gibt es jemanden, der ohnehin immer wieder hilft? Eine Nachbarin, eine Freundin, ein Verwandter? Warum sollte diese Unterstützung nicht auch finanziell anerkannt werden. Genau dafür ist dieses Budget gedacht.
Die Dinge einfach erklären
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Begriff „verhindert“. Viele Angehörige glauben, sie dürften die Verhinderungspflege nur nutzen, wenn sie krank sind oder im Urlaub. Das stimmt so nicht. „Verhindert“ bedeutet schlicht: Die Pflegeperson kann gerade nicht pflegen. Das kann ein Arzttermin sein, ein Einkauf, ein Termin außer Haus, ein Besuch bei Freunden oder einfach eine kleine Pause.
Pflegende Angehörige leisten enorm viel. Eine Pause ist kein Luxus – sie ist notwendig.
Neben der Verhinderungspflege gibt es noch eine zweite Leistung, die häufig ungenutzt bleibt: den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Hier stehen 131 € pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen, Betreuung zu Hause oder kleine Aktivierungsangebote eingesetzt werden.
Der Betrag kann angespart werden und lässt sich im Laufe des Jahres gesammelt nutzen. Viele Familien verwenden ihn für regelmäßige Unterstützung im Haushalt oder für kleine Betreuungsangebote.
Rechnet man diese Möglichkeiten zusammen, zeigt sich schnell, welche Unterstützung tatsächlich möglich ist. Bis zu 3.539 € Verhinderungspflege pro Jahr und zusätzlich 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Damit stehen teilweise über 5.000 € jährlich zur Verfügung, um die Pflege zu Hause zu stabilisieren.
Und was ist die Moral der Geschicht?
Und genau darum geht es. Nicht um Bürokratie. Sondern darum, dass Pflege langfristig funktioniert.
Trotzdem zögern viele Angehörige, diese Leistungen zu nutzen. Oft aus dem Gefühl heraus, sie müssten alles alleine schaffen. Dabei ist genau das Gegenteil richtig. Diese Leistungen wurden geschaffen, damit Pflege zu Hause überhaupt möglich bleibt. Eine kleine Pause kann helfen, neue Kraft zu schöpfen. Und manchmal reicht schon ein wenig Unterstützung im Alltag, damit eine Pflegesituation wieder ruhiger wird.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und ein Pflegegrad vorliegt, lohnt es sich fast immer, die Möglichkeiten genauer anzuschauen. Oft ist mehr möglich, als viele denken.
Das ist eine wichtige und schöne Aufgabe, die ich mir hier gesetzt habe, den Menschen zu helfen, sich eigen zu ermächtigen und Handlungsfähig werden durch finanzielle Unterstützung von der Sie noch nicht wussten.