P N O G
Akronym für Pflegeneuordnungsgesetz.
Pflegepostille Nummer 3 - PNOG

Was zum Teufel ist das?

Ich bin kein besonders politischer Mensch. Ich betreibe einen ambulanten Pflegedienst in Freiburg und versuche, gemeinsam mit meinen Mitarbeitenden, unseren Klientinnen und Klienten ein möglichst gutes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Dabei halte ich es meistens so: Ich tanze den Tanz, wie die Kapelle spielt. Die Politik macht die Gesetze, wir tanzen damit. Das funktioniert mal besser und mal schlechter.

Aber ich beobachte. Und manchmal ziehe ich meine eigenen Schlüsse.

Mit dem sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll ab 2027 einiges anders werden. Die Pflegeversicherung hat finanzielle Schwierigkeiten. Es muss gespart werden. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Nur frage ich mich: Was bedeutet das für die Menschen, die wir täglich versorgen?

Wenn aus Zahlen Menschen werden

Weniger Geld für die kleinen Hilfen des Alltags

Bislang standen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 neben ihrem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Dazu gehörten die Verhinderungspflege mit jährlich bis zu 3.539 Euro und der Entlastungsbetrag mit 131 Euro im Monat.

Zusammengerechnet sind das über 5.000 Euro im Jahr.

Wir haben diese Möglichkeiten intensiv genutzt. Nicht, weil wir besonders erfinderisch bei der Abrechnung sein wollten, sondern weil sie den Menschen tatsächlich geholfen haben.

Eine Haushaltshilfe, die einmal in der Woche kommt. Jemand, der einkauft, die Wohnung in Ordnung hält oder einfach ein bisschen Struktur in den Alltag bringt. Eine Betreuungskraft, die Angehörige entlastet.

Das sind keine luxuriösen Zusatzleistungen.

Für viele unserer Klienten sind es die kleinen Dinge, die darüber entscheiden, ob sie weiterhin selbstständig und würdevoll zu Hause leben können.

Nun soll die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung wegfallen. Andere Budgets werden zwar etwas erhöht, und bestimmte Ersatzleistungen bleiben möglich. Aber diese Erhöhungen gleichen den bisherigen zusätzlichen finanziellen Spielraum längst nicht aus.

Was auf dem Papier nach einer Neuordnung aussieht, bedeutet in der Praxis für viele Menschen weniger verfügbare Hilfe.

Besonders nachdenklich macht mich die Entwicklung beim Pflegegrad 1.

Dieser Pflegegrad bleibt zwar bestehen. Aber die bisherige finanzielle Unterstützung von 131 Euro monatlich soll entfallen.

Das betrifft Menschen, die noch vieles alleine schaffen, aber eben nicht mehr alles.

Gerade diese Menschen besuchen unsere Hauswirtschaftskräfte häufig einmal in der Woche. Sie helfen beim Putzen, Einkaufen und bei den Dingen, die im Alter zunehmend schwerfallen. Ich weiß, wie wichtig unseren Klienten diese regelmäßigen Besuche sind.

Wenn die Finanzierung wegfällt, werden sich manche diese Unterstützung nicht mehr leisten können. Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für die Einstufung in die unteren Pflegegrade verschärft werden sollen. Für Menschen, die künftig erstmals einen Pflegegrad beantragen, werden die Hürden höher.

Ich frage mich, ob wir damit nicht genau am falschen Ende sparen.

Denn wer heute eine kleine Unterstützung im Alltag erhält, kann möglicherweise morgen noch selbstständig leben.

Wer diese Hilfe verliert, braucht irgendwann vielleicht sehr viel mehr Pflege.

Zwschen gesetzlichem Anspruch und Wirklichkeit

Acht Monate warten – und die Pflege geht weiter

Die Kosten lassen sich verschieben. Die Pflegebedürftigkeit nicht.

Viele unserer Klientinnen und Klienten leben von bescheidenen Renten. Manche am Existenzminimum. Wenn die Pflegeversicherung nicht mehr ausreicht, können sie zusätzliche Leistungen nicht selbst bezahlen.

Dafür gibt es in unserem Sozialstaat die Hilfe zur Pflege. Und das ist gut so. Ich schätze unser Sozialsystem und den Anspruch, dass Menschen unabhängig von ihrem Einkommen die notwendige Unterstützung erhalten.

Doch zwischen einem gesetzlichen Anspruch und einer Hilfe, die tatsächlich ankommt, liegt manchmal eine erschreckende Lücke.

Wir versorgen derzeit eine Klientin viermal täglich. Diese Pflege ermöglicht ihr und ihrem Ehemann ein würdevolles Leben zu Hause.

Die Finanzierung über das Sozialamt ist beantragt. Der Vorgang befindet sich inzwischen im achten Monat der Bearbeitung.

Unsere offenen Forderungen: annähernd 20.000 Euro.

Für einen kleinen ambulanten Pflegedienst ist das eine erhebliche Belastung. Gehälter, Sozialabgaben und laufende Kosten müssen schließlich jeden Monat bezahlt werden.

Unsere Klientin kann aber nicht auf einen Bescheid warten. Sie braucht heute Hilfe. Morgen wieder. Und übermorgen auch.

Den Mitarbeitenden der Sozialverwaltung möchte ich keinen Vorwurf machen. Auch sie arbeiten unter schwierigen Bedingungen.

Aber das System funktioniert an dieser Stelle nicht.

Auf meine Bedenken erhielt ich sinngemäß die Antwort:

„Sie müssen den Auftrag ja nicht ausführen.“

Wirtschaftlich betrachtet ist das richtig.

Menschlich betrachtet finde ich es eine Katastrophe.

Sollen wir die Versorgung einstellen, weil die Finanzierung ungeklärt ist? Eine pflegebedürftige Frau und ihren Ehemann sich selbst überlassen?

Wer übernimmt dann die Verantwortung?

Die Politik diskutiert über Einsparungen in der Pflege. Gleichzeitig erleben wir, wie schwierig es bereits heute ist, bestehende Ansprüche tatsächlich umzusetzen.

Die Kosten lassen sich auf dem Papier verschieben. Die Verantwortung für pflegebedürftige Menschen nicht.

Wer übernimmt die Verantwortung?

Die Kosten lassen sich verschieben. Die Pflegebedürftigkeit nicht.

Viele unserer Klientinnen und Klienten leben von bescheidenen Renten. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, können sie zusätzliche Pflege oft nicht selbst bezahlen. In solchen Fällen gibt es die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt.

Das ist eine wichtige Errungenschaft unseres Sozialstaates, die ich ausdrücklich schätze. Doch zwischen einem gesetzlichen Anspruch und der tatsächlichen Hilfe liegt manchmal ein weiter Weg.

Ein Beispiel aus unserem Pflegealltag:

Wir versorgen eine Klientin viermal täglich. Diese Unterstützung ermöglicht ihr und ihrem Ehemann, weiterhin gemeinsam und würdevoll zu Hause zu leben.

Die Finanzierung über das Sozialamt ist beantragt. Seit mittlerweile acht Monaten warten wir auf die Bearbeitung. Unsere offenen Forderungen belaufen sich inzwischen auf annähernd 20.000 Euro.

Für einen kleinen ambulanten Pflegedienst ist das eine erhebliche Belastung. Unsere Mitarbeitenden müssen bezahlt werden, ebenso Sozialabgaben, Fahrzeuge und laufende Betriebskosten.

Aber die Pflegebedürftigkeit unserer Klientin wartet nicht auf einen Bescheid. Sie braucht heute Hilfe, morgen früh wieder und übermorgen auch.

Ich möchte den Mitarbeitenden der Sozialverwaltung keinen Vorwurf machen. Auch dort arbeiten Menschen unter schwierigen Bedingungen. Aber an dieser Stelle funktioniert unser System nicht.

Auf meine Bedenken erhielt ich sinngemäß die Antwort:

„Sie müssen den Auftrag ja nicht ausführen.“

Wirtschaftlich betrachtet ist das richtig. Menschlich betrachtet finde ich es eine Katastrophe.

Sollen wir die Versorgung einstellen, weil die Finanzierung ungeklärt ist? Eine pflegebedürftige Frau und ihren Ehemann sich selbst überlassen?

Wer übernimmt dann die Verantwortung?