Die Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem pflegebedürftigen Menschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen

  • technischen Pflegehilfsmitteln, beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem und
  • Verbrauchsprodukten, wie Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.

Auch Versicherte in der sogenannten "Pflegestufe 0" mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.

Technische Hilfsmittel

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50), dazu zählen:
  • Pflegebetten: manuell verstellbare, motorbetrieben verstellbare, Kinder- und Kleinwüchsigenbetten
  • Pflegebettzubehör: Bettverlängerungen, Bettverkürzungen, Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitengitter, Fixierbandagen
  • Bettzubehör zur Pflegeerleichterung: Einlegerahmen, Rückenstützen (manuell oder motorgetrieben)
  • Spezielle Pflegebetttische: Bettnachtschränke mit verstellbarer Tischplatte,
  • Pflegeliegestühle: Mehrfunktionsliegestühle, manuell verstellbar,
  • Toilettenstuhl, mit oder ohne Rollen
  • Hebegeräte: Lifter o.ä.

Pflegehilfsmittel - zum Verbrauch bestimmt

  • Saugende Bettschutzeinlagen: Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch oder waschbar in verschiedenen Größen,
  • Inkontinenzmaterial: Vorlagen, Windelhosen
  • Schutzbekleidung: Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen,
  • Sonstiges: Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Zu den Kosten für technische Pflegehilfen muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zuzahlen.

Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

 

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Weitere hilfreiche Links

 

 Antrag auf Kostenübernahme PDF

Aktueller Vertrag über Hilfsmittelverordn. des GK Spizenverbandes

Broschüre Praxisseiten Pflege des BMG